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    Home » Zwei Monate bedingt: Ex-BVT-Mitarbeiter erhält Urteil
    Niederösterreich

    Zwei Monate bedingt: Ex-BVT-Mitarbeiter erhält Urteil

    Rudolph AnglerBy Rudolph AnglerMay 14, 2025No Comments2 Mins Read
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    Ein ehemaliger BVT-Mitarbeiter erhielt am Mittwoch in St. Pölten eine bedingte Haftstrafe von zwei Monaten.
    Das Gericht sprach ihn der Bestechlichkeit schuldig, aber vom Vorwurf der Anstiftung zum Amtsmissbrauch frei.
    Die Richterin erklärte das Urteil wegen sechs Projekten, bei denen der 66-Jährige Geldannahmen eingeräumt hatte.
    Er hatte wiederholt gegen Entgelt Firmen- und Grundbuchabfragen durchgeführt sowie Organigramme erstellt.
    Laut Anklage kassierte er insgesamt rund 90.000 Euro zwischen 2010 und 2016.
    Das Gericht erkannte 7.900 Euro als tatsächlich erhaltenes Honorar an und erklärte die Summe für verfallen.
    Der Angeklagte argumentierte, er habe in seiner Freizeit gehandelt und nie offiziell im Dienst gearbeitet.

    Zusammenarbeit mit Ex-Stasi-Agentin steht im Fokus

    Der frühere Beamte arbeitete mit der deutschen Privatermittlerin Christina W. zusammen.
    Sie war einst für das DDR-Ministerium für Staatssicherheit tätig und agierte später als Firmenberaterin.
    Ab 2004 recherchierte sie unter anderem für die Novomatic AG und die OMV-Tochter Petrom.
    Sie übergab dem Angeklagten mehrere Aufträge und nannte ihn ihre wichtigste Informationsquelle.
    Christina W. sagte per Videoschaltung aus Deutschland als Zeugin aus.
    Sie erklärte, sie habe ihn zur Arbeit gedrängt und bereue ihre Rolle zutiefst.
    Die Ermittler sehen in ihr die treibende Kraft hinter den Aktivitäten des 66-Jährigen.

    Höhe der Zahlungen bleibt umstritten

    Christina W. gab an, dem Ex-Beamten nur 10.000 bis 12.000 Euro übergeben zu haben.
    Sie nannte die in der Anklage erwähnten 90.000 Euro „völlig übertrieben“.
    Die 78-Jährige überreichte laut eigener Aussage gelegentlich Umschläge als Entschädigung.
    Sie sagte: „Ich bin im Internet ein Dinosaurier. Die Schaubilder waren notwendig.“
    Die lange Dauer des Verfahrens wirkte laut Gericht mildernd auf das Strafmaß.
    Das Zusammentreffen mehrerer Delikte und der lange Tatzeitraum wirkten sich jedoch strafverschärfend aus.
    Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung verzichteten auf eine Stellungnahme zum Urteil.

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