Staatssekretär Sepp Schellhorn (NEOS) steht möglicherweise vor juristischen Konsequenzen.
Zwei Rechtsanwälte reichten eine Sachverhaltsdarstellung bei der Wiener Staatsanwaltschaft ein.
Sie werfen ihm vor, NS-Verbrechen öffentlich verharmlost zu haben.
Mehrere Medien berichteten am Dienstag über den Vorgang.
Die Anzeige basiert auf einer Aussage, die Schellhorn in einer Puls4-Diskussionsrunde gemacht hatte.
Er schilderte, wie ihn mehrere Männer im Zug beschimpften – angeblich wegen eines neuen Dienstwagens.
Dabei zog er einen Vergleich mit der Judenverfolgung in der NS-Zeit.
„Gefühlt wie vor 85 Jahren“ ruft Kritik hervor
In der Sendung sagte Schellhorn wörtlich: „Ich habe mich gefühlt wie vor 85 Jahren.“
Er schilderte ein Gefühl der Bedrängung und Orientierungslosigkeit im Zugabteil.
Der Satz sorgte für sofortige Empörung in sozialen Medien und Öffentlichkeit.
Bereits am nächsten Tag entschuldigte sich Schellhorn für seine Wortwahl.
Er bezeichnete die Aussage als „emotional“ und „völlig unangebracht“.
Er sagte: „Ich wollte niemanden verletzen. Das Leid damals ist mit nichts vergleichbar.“
Trotz der Entschuldigung reichten die Anwälte die Anzeige ein.
Juristen prüfen Verstoß gegen Verbotsgesetz
Die Juristen sehen in der Aussage einen möglichen Verstoß gegen das Verbotsgesetz.
Das Gesetz verbietet jede Verharmlosung nationalsozialistischer Verbrechen in der Öffentlichkeit.
Laut Text drohen im Falle einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft.
Die Anwälte betonten, dass eine spätere Entschuldigung den Verdacht nicht beseitige.
Ob die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleitet, bleibt vorerst unklar.
Für Sepp Schellhorn gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.