Das italienische Verfassungsgericht entschied, dass zwei Frauen gemeinsam als Eltern auf einer Geburtsurkunde stehen dürfen.
Die Richter erklärten, dass Kinder gleichgeschlechtlicher Paare Anspruch auf rechtliche Anerkennung beider Mütter haben.
Sie verurteilten die Praxis mancher Standesämter, nur die biologische Mutter zu erfassen.
Die Entscheidung betont, dass auch die Partnerin, die der künstlichen Befruchtung zustimmt und Verantwortung übernimmt, Elternrechte erhält.
Die Richter nannten es verfassungswidrig, Kindern diese doppelte Anerkennung zu verweigern.
LGBTQ+-Verbände feiern bahnbrechenden Fortschritt
Die Organisation „Regenbogenfamilien“ lobte die Entscheidung als „historischen Tag für die Bürgerrechte in Italien“.
Sie erklärte, endlich erkenne die Justiz an, dass Kinder zwei Mütter haben dürfen.
Der Verein forderte Politiker auf, die Realität gleichgeschlechtlicher Familien nicht weiter zu ignorieren.
„Kinder haben das Recht, beide Elternteile anerkannt zu sehen – von Geburt an“, hieß es in ihrer Stellungnahme.
Bisher mussten viele nicht-biologische Mütter ihre eigenen Kinder adoptieren, um rechtlich anerkannt zu werden.
Ein Gesetz von 2004 hatte diese Einschränkungen eingeführt und nur biologische Mutterschaft berücksichtigt.
Konservative kritisieren Urteil – Regierung setzt alte Normen durch
Die Vereinigung „Pro Life and Family“ nannte das Urteil unlogisch und sprach von einem „existentiellen Witz“ für betroffene Kinder.
Sie warnten, das Urteil untergrabe traditionelle Familienwerte.
Seit 2023 verfolgt die Regierung unter Giorgia Meloni eine restriktive Familienpolitik.
Das Innenministerium setzte mit einem Rundschreiben alte Beschränkungen erneut in Kraft.
Damit wollten sie gegen Leihmutterschaft und künstliche Befruchtung vorgehen.
Das Gerichtsurteil betrifft jedoch nicht die rechtliche Zulässigkeit medizinisch unterstützter Fortpflanzung.
Italien verbietet Leihmutterschaft seit 2004 und schränkt In-vitro-Fertilisation stark ein.
2023 weitete das Land das Verbot aus und bestraft nun auch Bürger, die im Ausland Leihmutterschaft nutzen.