Zwölf Länder vollständig betroffen, sieben weitere eingeschränkt
Donald Trump hat ein neues Präsidialdekret unterzeichnet, das die Einreise für Bürger aus zwölf Ländern vollständig untersagt. Das Weiße Haus erklärte, dass dieser Schritt dem Schutz der nationalen Sicherheit diene. Zusätzlich gelten für sieben weitere Staaten teilweise Reisebeschränkungen.
Trump betonte, dass die Liste flexibel bleibe. Länder könnten gestrichen werden, wenn sie ihre Sicherheitsstandards verbessern. Gleichzeitig könnten neue Länder hinzukommen, wenn sich globale Bedrohungen entwickeln.
Es ist bereits das zweite Einreiseverbot dieser Art unter Trump. Ein erstes wurde 2017 während seiner ersten Amtszeit verhängt.
Diese Staaten stehen auf der Liste
Das Verbot betrifft folgende zwölf Länder mit einem vollständigen Einreisestopp:
- Afghanistan
- Myanmar
- Tschad
- Republik Kongo (Brazzaville)
- Äquatorialguinea
- Eritrea
- Haiti
- Iran
- Libyen
- Somalia
- Sudan
- Jemen
Die folgenden sieben Länder unterliegen teilweisen Einschränkungen:
- Burundi
- Kuba
- Laos
- Sierra Leone
- Togo
- Turkmenistan
- Venezuela
Die Maßnahme tritt am Montag um 00:01 Uhr Ortszeit (05:01 BST) in Kraft. Eine kurze Vorlaufzeit soll verhindern, dass es wie 2017 zu chaotischen Zuständen an Flughäfen kommt. Es wurde kein Enddatum genannt, jedoch sind regelmäßige Überprüfungen vorgesehen.
Anschlag in Boulder als Begründung
Trump erklärte in einem Video auf seiner Plattform Truth Social, dass der jüngste Anschlag in Boulder, Colorado, die Notwendigkeit des Einreiseverbots unterstreiche. Bei dem Angriff wurden zwölf Menschen verletzt, als ein Mann eine selbst gebaute Flammenwaffe und Brandsätze gegen eine pro-israelische Versammlung einsetzte.
Der mutmaßliche Täter stammt aus Ägypten. Dieses Land steht jedoch nicht auf der Liste. Trump pflegt seit Jahren ein enges Verhältnis zum ägyptischen Präsidenten Abdel Fattah al-Sisi, den er als seinen „Lieblingsdiktator“ bezeichnete.
Wer darf weiterhin einreisen?
Trotz des Verbots gibt es Ausnahmen für bestimmte Gruppen:
- Sportler, die an Großveranstaltungen wie der Fußball-WM 2026 oder den Olympischen Spielen 2028 teilnehmen
- Iraner mit Einwanderungsvisa aufgrund religiöser oder ethnischer Verfolgung
- Afghanen mit Sonder-Einwanderungsvisa
- Personen mit einem dauerhaften Aufenthaltsrecht in den USA
- Doppelstaatsbürger mit gültigen Dokumenten aus nicht betroffenen Ländern
Zudem kann der US-Außenminister Ausnahmen im Einzelfall bewilligen, wenn die Einreise im nationalen Interesse liegt. Solche Entscheidungen erfolgen individuell.
Reaktionen aus Politik und Gesellschaft
Trumps Entscheidung stieß auf heftige Kritik. Rechtliche Schritte gegen das neue Verbot gelten als wahrscheinlich, ähnlich wie bei der ersten Version 2017.
Somalia kündigte eine enge Zusammenarbeit mit den USA an. Botschafter Dahir Hassan Abdi betonte die langjährige Partnerschaft beider Länder.
Venezuelas Innenminister Diosdado Cabello warnte, dass die Einreise in die USA inzwischen für alle gefährlich sei – nicht nur für Venezolaner.
Demokratische Politiker äußerten scharfe Kritik. Pramila Jayapal nannte das Verbot eine Wiederholung des umstrittenen „Muslim Ban“ und warf Trump vor, die USA international zu isolieren. Don Beyer warf ihm vor, die Grundwerte der Verfassung zu verraten.
Auch Menschenrechtsorganisationen verurteilten den Schritt. Amnesty International USA sprach von einer „rassistischen, grausamen und diskriminierenden“ Maßnahme. Human Rights First bezeichnete sie als „weiteren gezielten Angriff gegen Migranten“.
Rückblick auf das Einreiseverbot von 2017
Das neue Dekret erinnert stark an das ursprüngliche Einreiseverbot von 2017. Damals standen vor allem muslimisch geprägte Länder wie Iran, Libyen und Somalia auf der Liste — sie wurden auch diesmal wieder aufgenommen.
Nach massiver Kritik ergänzte die Trump-Regierung später Nordkorea und Venezuela, um dem Vorwurf religiöser Diskriminierung entgegenzuwirken.
Der Oberste Gerichtshof billigte die überarbeitete Version 2018. Präsident Joe Biden hob das Verbot 2021 auf und bezeichnete es als „beschämend für das moralische Gewissen der Nation“.