Die italienische Regierung verabschiedete ein neues Gesetz zur Verlagerung von Abschiebungen nach Albanien.
Das Dekret erlaubt es, abgelehnte Asylsuchende aus Italien in zwei albanische Aufnahmezentren zu bringen.
Italien nutzt künftig die Einrichtungen in Gjader und Shëngjin zur Unterbringung von Migranten mit Rückführungsbescheid.
Bisher dienten die Zentren ausschließlich zur Bearbeitung von Fällen aus internationalen Gewässern.
Innenminister kündigt Wiederbelebung stillgelegter Einrichtungen an
Innenminister Matteo Piantedosi stellte am Freitag die neuen Regelungen vor.
Er betonte, das Gesetz ermögliche Italien nun die Nutzung der Zentren für Fälle innerhalb der Landesgrenzen.
„Wir ändern nicht das Abkommen, sondern erweitern seine Anwendungsmöglichkeiten“, sagte Piantedosi.
Er erklärte, die Regierung wolle Gjader aktivieren, um dessen Stillstand zu vermeiden.
Das Ziel sei, das 800-Millionen-Euro-Projekt effektiver zu nutzen.
Gerichtliche Blockaden und Kritik verzögerten Projektstart
Bereits kurz nach dem Start der Zentren im Oktober 2023 begannen juristische Auseinandersetzungen.
Menschenrechtsgruppen lehnten die Auslagerung scharf ab und warnten vor Rechtsverstößen.
Italienische Gerichte verweigerten mehrfach die Zustimmung zur Unterbringung in einem Nicht-EU-Staat.
Daher kehrten alle abgeschobenen Migranten noch am selben Tag nach Italien zurück.
Italien folgt Brüsseler Strategie zur Abschiebung in Drittstaaten
Premierministerin Meloni nutzt das neue Dekret zur Umsetzung europäischer Rückführungspolitik.
Die EU-Kommission schlug vor, Abschiebezentren außerhalb der EU einzurichten.
Zukünftig sollen EU-Staaten gegenseitig Rückführungsentscheidungen vollstrecken können.
Laut Kommission verlassen nur 20 % der Betroffenen tatsächlich die EU.
Meloni will die italienischen Rückführungszahlen deutlich steigern.
Gerichtsurteil aus Luxemburg soll Klarheit bringen
Die Regierung erwartet im Sommer ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Die Richter prüfen, ob die albanischen Einrichtungen den EU-Rechtsvorgaben entsprechen.
Ein positives Urteil könnte den dauerhaften Betrieb rechtlich absichern.
Italien schränkt automatische Vergabe der Staatsbürgerschaft ein
Ein weiteres Dekret verschärft die Regeln für Italiener mit ausländischem Geburtsort.
Nur Nachkommen bis zur zweiten Generation erhalten automatisch den Pass.
Voraussetzung bleibt ein Eltern- oder Großelternteil mit italienischer Geburt.
Außenminister Tajani betonte, Rom wolle Missbrauch und Passvermarktung eindämmen.
Echte Nachfahren könnten weiterhin erfolgreich Anträge stellen.
Anzahl italienischer Auslandsbürger steigt rasant
Die Zahl der im Ausland lebenden Italiener stieg zwischen 2014 und 2024 deutlich an.
Sie wuchs innerhalb von zehn Jahren von 4,6 auf 6,4 Millionen.
Über 60.000 Anträge auf Staatsbürgerschaft liegen derzeit bei den Behörden.