Linzer Straßenbahn Gewaltverbrechen: Ein 30-jähriger Linzer wurde wegen schwerer Körperverletzung und Raub zu zwei Jahren Haft verurteilt, davon acht Monate unbedingt. Im November attackierte er einen Fahrgast in der Straßenbahn, verletzte ihn schwer und stahl dessen Geldbörse mit 50 Euro Inhalt. Das Urteil wurde rechtskräftig und ist nicht mehr anfechtbar.
Opfer erlitt schwerste Kopfverletzungen
Das Opfer erlitt schwerwiegende Kopfverletzungen. Die vordere Stirnhöhlenwand brach, wobei sich Knochenfragmente fast einen Zentimeter verschoben. Zusätzlich bildete sich ein Blutspiegel in der Stirnhöhle, und die Augenhöhle wurde ebenfalls gebrochen. Die Attacke begann, nachdem das Opfer den Täter höflich darum gebeten hatte, sein Handy leiser zu stellen und sich angemessen zu verhalten.
Wiederholte Gewalt und Flucht – Linzer Straßenbahn Gewaltverbrechen
Der 30-Jährige rastete aus und schlug brutal zu. Das schwer verletzte Opfer schaffte es, die Straßenbahn zu verlassen. Doch der Täter folgte ihm, stellte ihn erneut und prügelte weiter auf ihn ein. Schließlich entriss er dem Mann die Geldbörse mit 50 Euro Bargeld und flüchtete. Trotz der Schwere des Angriffs konnte das Opfer später Hilfe holen. Die Polizei nahm den Täter kurze Zeit später fest.
Gericht sieht mildernde und erschwerende Umstände
Das Gericht berücksichtigte sowohl mildernde als auch erschwerende Umstände bei der Urteilsfindung. Während das Geständnis des Angeklagten und seine bisherige fehlende Vorstrafe als strafmindernd gewertet wurden, führten die Brutalität des Angriffs sowie die erheblichen Verletzungen des Opfers zu einer strengeren Strafe. Zudem sah das Gericht die besondere Skrupellosigkeit des Täters als erschwerend an, da er trotz der schweren Verletzungen seines Opfers weiter auf ihn einschlug und ihn schließlich beraubte.