Der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty, wirft deutschen Behörden vor, das Demonstrationsrecht bei Gaza-Protesten eingeschränkt zu haben.
Eingriffe in Meinungsfreiheit und kulturelle Ausdrucksformen
Seit Februar 2025 hätten Berliner Behörden die Nutzung der arabischen Sprache und kultureller Symbole bei Kundgebungen beschränkt, erklärte O’Flaherty in einem Schreiben an Innenminister Alexander Dobrindt. Am 15. Mai 2025 beschränkten die Behörden Proteste auf stationäre Versammlungen. Zusätzlich seien Teilnehmer in sozialen Netzwerken und vor Ort überwacht und häufig kontrolliert worden.
Vorwürfe übermäßiger Polizeigewalt und Diskriminierung
O’Flaherty zeigte sich besonders besorgt über Berichte zu unverhältnismäßiger Polizeigewalt gegen Protestierende, darunter auch Minderjährige. Er betonte, dass Polizeieinsätze immer rechtskonform, verhältnismäßig und nicht diskriminierend erfolgen müssten. Auch das Verbot von Nakba-Gedenkveranstaltungen kritisierte er deutlich.
Sorge um politische Repression und akademische Freiheit
Laut O’Flaherty schränken einige deutsche Universitäten und Kulturinstitutionen die Meinungsfreiheit ein. Ausländische Aktivisten seien Berichten zufolge nach Pro-Gaza-Aktionen abgeschoben worden. Zudem kritisierte er die Anwendung der IHRA-Antisemitismusdefinition, wenn sie jede Israel-Kritik pauschal als antisemitisch einstuft.
Bei einer Nakba-Kundgebung im Mai eskalierte die Lage, mehrere Personen wurden verletzt. In der Folge nahm die Polizei auch Studenten fest, die regierungskritische Slogans riefen oder verbotene Symbole zeigten.