Karl-Heinz Grasser begann am Montag seine Haftstrafe in der Justizanstalt Innsbruck.
Der Oberste Gerichtshof bestätigte das Urteil gegen ihn und legte die Strafe auf vier Jahre fest.
Ein Sprecher der Justiz bestätigte dem ORF Tirol den Haftantritt.
Grasser erhielt Anfang Mai die Aufforderung zum Strafantritt.
Das Gesetz gibt in solchen Fällen einen Monat Zeit zur Meldung.
Laut „Tiroler Tageszeitung“ traf Grasser gegen 13 Uhr in der Anstalt ein.
Der gebürtige Kärntner lebt mit seiner Familie seit Jahren in Kitzbühel.
Nebenfiguren beantragen Aufschub, Fall sorgt weiter für Schlagzeilen
Walter Meischberger beantragte wegen gesundheitlicher Probleme einen Aufschub der Haft.
Auch Peter Hochegger bat das Gericht um eine Verzögerung.
Das Gericht prüft derzeit medizinische Gutachten, was mehrere Wochen dauern kann.
Grasser spielte im BUWOG-Prozess die Hauptrolle und wurde wegen Untreue und Bestechlichkeit verurteilt.
Der Skandal betrifft den Verkauf von 60.000 Bundeswohnungen an Immofinanz im Jahr 2004.
CA Immo verlor die Ausschreibung, obwohl ihr Angebot nur geringfügig niedriger war.
Jahre später entdeckte man, dass Meischberger und Hochegger 9,6 Millionen Euro Provision kassiert hatten.
Das Höchstgericht reduzierte Grassers ursprüngliche Strafe wegen der langen Dauer des Verfahrens.
Schulden, Klage in Straßburg und mögliche Fußfessel
Grasser bezeichnete das Urteil als Fehlentscheidung und kündigte eine Klage vor dem EGMR an.
Diese Klage kann seine Haft jedoch nicht verhindern oder verzögern.
Ein Verfahren in Straßburg könnte Jahre dauern, besonders bei komplexem Inhalt.
Grasser gab beim Bezirksgericht Kitzbühel 21 Millionen Euro Schulden an.
Davon entfallen 12,7 Millionen Euro auf die Schadenersatzzahlung an die Republik.
Er bot seinen Gläubigern eine Rückzahlung von drei Prozent an.
Dieses Geld sollte laut Grasser von dritter Seite kommen.
Sein Vermögen beläuft sich auf 300.000 Euro.
Meischberger befindet sich bereits länger in einem Privatinsolvenzverfahren.
Grasser könnte durch eine geplante Ausweitung der Fußfesselregelung früher entlassen werden.
Die Regierung plant diese Maßnahme aufgrund überfüllter Gefängnisse.