Alpinistin stirbt – Kritik an Rettung sorgt für Streit
Im Jänner stirbt eine Alpinistin auf dem Großglockner. Ihr Begleiter überlebt und erhebt nun schwere Vorwürfe. Sein Anwalt kritisiert eine zu späte Reaktion der Rettungskräfte. Die Polizei habe viel zu spät gehandelt, sagte er.
Die Tiroler Polizei reagierte am Sonntag auf die Anschuldigungen. Sie wies die Vorwürfe als haltlos zurück. Die Behörde warf dem Anwalt vor, öffentlich Stimmung gegen Einsatzkräfte zu machen.
Polizei erklärt eigene Sicht der Ereignisse
Die Polizei verteidigt ihre Beamten gegen die Kritik. Sie spricht von einem taktisch motivierten Versuch, den Fall vor dem Verfahren zu beeinflussen. Die Alpinpolizisten hätten ihr Leben riskiert, um Menschen in Not zu retten. Es sei falsch, sie unter Generalverdacht zu stellen.
Zum Zeitpunkt des ersten Hubschrauberüberflugs habe keine akute Gefahr bestanden. Der Anwalt des Bergsteigers nennt erste Hilferufe kurz nach Mitternacht. Weitere Meldungen seien gegen 3.30 Uhr erfolgt. Die Rettung habe erst am Vormittag eingegriffen, kritisierte er.
Sichtkontakt ohne Hilferuf – Wetter erschwerte Bergung
Die Polizei widerspricht den Zeitangaben. Bereits Stunden vor dem Unfall habe man mit Nachforschungen begonnen. Man erkannte eine mögliche Gefahrensituation und versuchte, Kontakt mit den beiden zu halten. Trotz bestehender Telefonverbindung kam es zu keinem klaren Notruf.
Ein Hubschrauber stieg trotz widriger Bedingungen auf. Die Crew stellte Sichtkontakt her. Doch die Alpinisten gaben weder ein Notsignal noch baten sie um Hilfe. Stattdessen wandten sie sich ab.
Der Überlebende meldete sich laut Polizei erst nach Mitternacht telefonisch. Auch in diesem Gespräch äußerte er keine konkrete Notlage. Eine sofortige Rettung war wegen der Wetterlage nicht möglich.
Einsatz begann nach offizieller Notfallmeldung
Erst gegen 3.00 Uhr habe der Mann von einer echten Notlage gesprochen. Erst ab diesem Zeitpunkt begann der mehrstündige Aufstieg der Einsatzkräfte. Der Vorwurf, die Rettung sei verzögert worden, sei laut Polizei unbegründet.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen den 36-jährigen Begleiter wegen grob fahrlässiger Tötung. Sein Anwalt sieht keine Schuld. Die Polizei verweist auf das laufende Verfahren, das endgültige Klarheit bringen soll.