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    Home » Grasser meldet Privatkonkurs an – Was bedeutet das für seine Schulden beim Staat?
    Inland

    Grasser meldet Privatkonkurs an – Was bedeutet das für seine Schulden beim Staat?

    Richard ParksBy Richard ParksMay 1, 2025No Comments3 Mins Read
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    Der ehemalige österreichische Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat Privatinsolvenz beantragt. Dies gab der Kreditschutzverband KSV 1870 am Mittwoch bekannt. Der Antrag auf Schuldenregulierung wurde beim Bezirksgericht Kitzbühel eingereicht. Das Gericht prüft nun, ob alle Voraussetzungen für die Eröffnung des Verfahrens erfüllt sind. Eine Entscheidung wird für Anfang nächster Woche erwartet.

    Hintergrund des Insolvenzantrags ist Grassers rechtskräftige Verurteilung in der Causa Buwog. Der Oberste Gerichtshof hat Ende März das Urteil bestätigt. Grasser wurde zu vier Jahren unbedingter Haft und zu einem Schadenersatz von rund zehn Millionen Euro plus Zinsen verurteilt. Die Summe bezieht sich auf den Schaden, den die Republik Österreich durch die unrechtmäßige Zahlung von Provisionen beim Verkauf von Bundeswohnungen, darunter der Buwog, erlitten hat. Grasser haftet solidarisch mit Walter Meischberger und Karl Petrikovics. Da Meischberger selbst insolvent ist, bleibt eine tatsächliche Begleichung des Gesamtschadens fraglich.

    Insolvenzverfahren könnte Schulden nur teilweise tilgen

    Grasser haftet persönlich für die Schulden – unabhängig vom Vermögen seiner Ehefrau Fiona Swarovski oder der Swarovski-Familie. Durch das beantragte Schuldenregulierungsverfahren kann er seinen Gläubigern einen Zahlungsplan vorlegen. In diesem Plan schlägt er vor, einen Teil der Forderungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu begleichen. Die Gläubiger, darunter auch die Republik Österreich mit rund 13 Millionen Euro Forderung, stimmen über diesen Plan ab.

    Wird der Zahlungsplan mehrheitlich angenommen, kann Grasser eine vollständige Restschuldbefreiung erhalten. Das würde bedeuten, dass ihm der verbleibende Teil der Schulden erlassen wird. Wird der Zahlungsplan abgelehnt, folgt ein sogenanntes Abschöpfungsverfahren. Dabei gibt es zwei Varianten: einen dreijährigen Tilgungsplan oder einen fünfjährigen Abschöpfungsplan. Für Grasser wäre das nachteilig. Denn bei Schulden aus vorsätzlich begangenen Straftaten ist eine Restschuldbefreiung laut Insolvenzordnung nicht möglich. In diesem Fall bliebe er auf dem Schadenersatz sitzen, es sei denn, eine dritte Person begleicht die Summe für ihn.

    Auch Mitverurteilte sind zahlungsunfähig

    Grasser ist nicht der Einzige aus der Causa Buwog mit finanziellen Problemen. Walter Meischberger befindet sich seit Juni 2023 ebenfalls in Privatkonkurs. Auch Peter Hochegger, der teilweise geständig war, durchläuft seit Herbst 2024 ein Abschöpfungsverfahren. Sein Vorschlag, den Gläubigern 0,15 Prozent ihrer Forderungen zu zahlen, wurde im Jahr 2020 abgelehnt. Im Abschöpfungsverfahren werden spätere Vermögensänderungen berücksichtigt, was bedeutet, dass Gläubiger gegebenenfalls mehr erhalten könnten.

    Das schriftliche Urteil des Obersten Gerichtshofs wurde am Montag zugestellt. Es umfasst 212 Seiten. Nun wird der Akt an das Straflandesgericht Wien zurückübermittelt. Danach folgt die Zustellung der Aufforderung zum Haftantritt an die Verurteilten. Sie haben anschließend vier Wochen Zeit, ihre Haftstrafe anzutreten. In Ausnahmefällen kann ein Aufschub beantragt werden. Die nächsten Schritte im Verfahren rücken also näher – sowohl strafrechtlich als auch insolvenzrechtlich.

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