Datenschutzfunktion soll Konkurrenz ausgebremst haben
Die französische Wettbewerbsbehörde hat Apple mit einer Strafe von 150 Millionen Euro belegt. Der Vorwurf: Apple habe seine Marktmacht bei der Verbreitung von Apps auf iOS- und iPadOS-Geräten ausgenutzt. Im Fokus steht die 2021 eingeführte Datenschutzfunktion „App Tracking Transparency“ (ATT), mit der Nutzerinnen und Nutzer der Datenverfolgung zustimmen oder sie ablehnen können.
Zwar bewirbt Apple ATT als Schutz für die Privatsphäre, doch laut der Behörde schafft die Umsetzung klare Nachteile für Drittanbieter. Während Apple-eigene Apps weitgehend ungehindert Daten sammeln dürfen, müssen externe Entwickler aufwändige Zustimmungsschritte einhalten.
Ungleiches System bevorzugt Apple-Apps
Nach Angaben der Wettbewerbsaufsicht wird Nutzerinnen und Nutzern bei Drittanbieter-Apps mehrfach ein Zustimmungsfenster angezeigt. Bei Apple-eigenen Anwendungen entfällt dieser Schritt. Die Behörde bezeichnet dieses Verfahren als „asymmetrisch“ und nicht im Einklang mit dem erklärten Ziel des Datenschutzes.
Vor allem kleine App-Anbieter, die auf Werbeeinnahmen angewiesen sind, würden so benachteiligt. Das Vorgehen verzerre den Wettbewerb und schwäche die Offenheit des Apple-Ökosystems.
Apple widerspricht – EU prüft weitere Fälle
Apple wehrt sich gegen die Entscheidung. ATT biete laut dem Unternehmen allen Nutzern dieselbe Möglichkeit zur Kontrolle ihrer Daten – unabhängig davon, von welcher App sie stammen. Man erhalte breite Unterstützung von Datenschutzexperten und Konsumenten weltweit.
Parallel dazu läuft auf EU-Ebene bereits weiterer Druck auf Apple. Zwei laufende Verfahren befassen sich mit App-Store-Regeln sowie der eingeschränkten Browserwahl auf iPhones. Beide Untersuchungen stehen im Zusammenhang mit dem Digital Markets Act.
Der Fall aus Frankreich zeigt: Europas Wettbewerbshüter sehen genauer hin, wenn Datenschutz-Initiativen auch als Markthebel dienen.