Keine Hinweise auf strafbares Verhalten
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat ihre Ermittlungen gegen zwei Polizeibeamte im Zusammenhang mit dem Tod von Christian Pilnacek eingestellt. Der Vorwurf lautete auf Amtsmissbrauch – konkret bei der Übergabe persönlicher Gegenstände des Verstorbenen an dessen Witwe. Die WKStA kam nach umfangreichen Erhebungen zu dem Schluss, dass kein strafrechtliches Fehlverhalten vorlag.
Die Entscheidung wurde in einem Bericht an die Oberbehörde weitergeleitet. Auch diese bestätigte das Ergebnis, wenn auch mit einer anderen rechtlichen Bewertung. Da die WKStA an diese Weisung gebunden ist, wurde das Verfahren offiziell beendet.
Anzeige durch Kommissionsleiter war Auslöser
Hintergrund der Ermittlungen war eine Anzeige von Martin Kreutner. Er leitete die von Ex-Justizministerin Alma Zadić eingesetzte Untersuchungskommission zur politischen Einflussnahme während Pilnaceks Amtszeit. Inhalt der Anzeige war nicht der Tod selbst, sondern der Umgang mit Pilnaceks Eigentum nach dem Fund der Leiche.
Zunächst ermittelte die Staatsanwaltschaft Krems, übergab das Verfahren dann jedoch an die WKStA. Diese fand letztlich keine strafbare Handlung der eingesetzten Polizeibeamten.
Kritik an Todesermittlungen bleibt bestehen
Christian Pilnacek wurde am 20. Oktober 2023 in seinem Wohnhaus nahe Krems tot aufgefunden. Das Landeskriminalamt Niederösterreich leitete die Ermittlungen. Laut Staatsanwaltschaft Krems deutete ein Gutachten auf kein Fremdverschulden hin.
Peter Pilz, früherer Abgeordneter, äußerte jedoch Zweifel an der offiziellen Version. Er ließ zwei unabhängige Gutachten auf Basis der Obduktion erstellen, die seiner Ansicht nach Widersprüche aufzeigen. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien ordnete nun eine Prüfung der möglichen Wiederaufnahme der Ermittlungen zum Todesfall an.