Bayern hat erstmals drei Cannabis Social Clubs (CSC) in den Landkreisen Rosenheim, Bad Kissingen und Freising offiziell zugelassen. Der Freistaat reagiert damit auf die bundesweite Gesetzeslage, bleibt aber bei seiner restriktiven Haltung gegenüber Cannabis. Die Staatsregierung kündigte umfassende Überprüfungen der Anbauvereinigungen an.
Rechtlicher Druck zwingt Bayern zum Handeln
Seit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) im April 2024 dürfen Erwachsene in Deutschland unter bestimmten Bedingungen Cannabis konsumieren und gemeinschaftlich anbauen. Anträge auf Clubgründungen sind seit Juli möglich. Während andere Bundesländer schnell Genehmigungen erteilten, ließ Bayern Antragsteller lange warten.
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte früh klargestellt, das Gesetz „äußerst restriktiv“ umzusetzen. Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) erklärte nun, dass die Genehmigungen wegen „rechtlicher Verpflichtungen“ erteilt wurden. Bayern werde jedoch mit konsequenten und engmaschigen Kontrollen sicherstellen, dass die strengen Regeln eingehalten werden.
Keine Lockerungen bei öffentlichen Veranstaltungen
Trotz der Genehmigungen bleibt der Cannabiskonsum auf Volksfesten, in Biergärten und öffentlichen Parks in Bayern weiterhin untersagt. Gerlach betonte, dass die Freigabe einzelner Anbauvereinigungen nichts an Bayerns grundsätzlichem Ziel ändere: die Rücknahme der Cannabislegalisierung durch eine neue Bundesregierung.
Vor der Bundestagswahl hatten Markus Söder und CDU-Chef Friedrich Merz angekündigt, das CanG sofort aufheben zu wollen, sollte die Union wieder regieren. Der neue Koalitionsvertrag mit der SPD sieht jedoch lediglich eine Überprüfung der Auswirkungen im Herbst 2025 vor.
Legalisierung zeigt erste Auswirkungen
Ein Ziel des Cannabisgesetzes war die Eindämmung des Schwarzmarkts. Laut polizeilicher Kriminalstatistik sank die Zahl der Drogendelikte im Jahr 2024 um 24,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das Bundesinnenministerium plant, in diesem Jahr weitere Daten zur Entwicklung der organisierten Kriminalität im Zusammenhang mit Cannabis vorzulegen.