Kein Flugverkehr nach Syrien möglich
Die geplante Abschiebung eines syrischen Straftäters scheiterte vorerst am geschlossenen Luftraum über Syrien. Aufgrund der eskalierenden Lage im Nahen Osten erlaubt Syrien derzeit keine Landungen internationaler Flugzeuge. Das Innenministerium bestätigte heute, dass deshalb keine Rückführungen stattfinden können.
Der Betroffene bleibt weiterhin in Schubhaft. Sobald die Flugverbindungen wiederhergestellt sind, will man die Abschiebung nachholen. Dafür braucht es jedoch erneut die Zustimmung der syrischen Behörden. Medienberichten zufolge lief das nötige Rückführungszertifikat heute ab. Das Innenministerium bezeichnete die Kooperation mit Damaskus dennoch als „korrekt“.
Erste Rückführung seit Bürgerkrieg gescheitert
Wäre die Rückführung erfolgt, hätte sie die erste seit Beginn des syrischen Bürgerkriegs vor über 14 Jahren dargestellt. Bisher galten Abschiebungen nach Syrien als ausgeschlossen. Mit der aktuellen Entwicklung stockt ein symbolträchtiger Schritt, der als Präzedenzfall geplant war.
Fokus auf kriminelle Rückkehrer
Seit dem Ende des Assad-Regimes bemüht sich Österreich um Rückführungen straffälliger syrischer Staatsbürger. Die Strategie konzentriert sich auf Menschen, die durch Straftaten auffällig wurden. Die Behörden verfolgen damit das Ziel, klare rechtliche Signale zu setzen – auch gegenüber jenen, die sich nicht an österreichische Gesetze halten.