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    Home » Neue Vorgaben für digitale Barrierefreiheit starten
    Inland

    Neue Vorgaben für digitale Barrierefreiheit starten

    Rudolph AnglerBy Rudolph AnglerJune 28, 2025No Comments1 Min Read
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    Seit heute greift in Österreich das neue Barrierefreiheitsgesetz. Es soll laut EU-Vorgaben digitale Produkte und Dienstleistungen zugänglicher machen. Blinde, seh- oder hörbehinderte Menschen sollen dadurch moderne Technik wie Laptops, Websites oder Online-Shops besser bedienen können. Auch das Sozialministerium betont die Bedeutung für mehr digitale Teilhabe.

    Künftig dürfen viele Produkte nur mit Barrierefreiheit in den Handel kommen oder eine CE-Kennzeichnung erhalten. Das betrifft unter anderem Smartphones, E-Books, Smart-TVs, Fahrkartenautomaten, Zahlungsterminals, Onlinebanking und Websites im Personenverkehr. Auch ältere Menschen sollen von den Änderungen profitieren.

    Kleine Firmen erhalten mehr Zeit

    Das Gesetz sieht Übergangsfristen vor, damit Betriebe genug Zeit zur Umstellung bekommen. Für Kleinstfirmen gelten besondere Erleichterungen, um unverhältnismäßigen Aufwand zu vermeiden. Das betrifft vor allem Anbieter digitaler Dienste oder Händler von Geräten.

    Hersteller und Händler, die gegen das Gesetz verstoßen, müssen mit hohen Strafen rechnen. Je nach Schwere und Unternehmensgröße drohen Bußgelder bis zu 80.000 Euro.

    Mehr Selbstbestimmung durch neue Regeln

    Sozialministerin Korinna Schumann erklärte, das Gesetz stärke sowohl den europäischen Binnenmarkt als auch die Autonomie von Menschen mit Behinderungen. Mit den neuen Regeln sollen alle Nutzer – unabhängig von Einschränkungen – digitale Angebote einfacher verwenden können. Das Gesetz setzt damit ein Zeichen für mehr Gleichstellung im digitalen Raum.

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