Österreichs Budgetdefizit überschreitet EU-Grenze
Die EU-Kommission hat am Mittwoch offiziell empfohlen, ein Defizitverfahren gegen Österreich einzuleiten. Grund ist das Haushaltsdefizit von 4,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2023 sowie die prognostizierten 4,5 Prozent für 2024. Damit überschreitet Österreich die EU-Obergrenze von drei Prozent deutlich. Diese Schwelle ist Bestandteil der Maastricht-Kriterien, auf die sich alle Mitgliedstaaten verpflichtet haben.
Die Entscheidung liegt nun beim Rat der EU-Finanzminister, der voraussichtlich am 8. Juli grünes Licht geben wird. Die Kommission hatte bereits im Frühjahr eine entsprechende Warnung im Rahmen des Europäischen Semesters ausgesprochen.
Ziel: Rückkehr unter drei Prozent bis 2028
Österreich wird laut EU-Empfehlung dazu aufgefordert, bis spätestens 15. Oktober 2025 konkrete Maßnahmen vorzulegen. Danach soll das Land halbjährlich über seine Fortschritte berichten. Ziel ist es, das Haushaltsdefizit bis 2028 wieder unter die Drei-Prozent-Marke zu bringen.
Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) betonte in einer ersten Reaktion, dass die bereits eingeleiteten Reformen in Bereichen wie Pensionen, Gesundheit, Bildung und Steuern positiv bewertet wurden. Der von der Regierung im Mai eingereichte Fiskalstrukturplan sei EU-konform und bilde die Basis für weitere Budgetkonsolidierung.
Strukturplan trotz Verspätung genehmigt
Die Fiskalstrukturpläne sind Teil des reformierten EU-Stabilitäts- und Wachstumspakts, der mehr Flexibilität bei der Konsolidierung erlaubt. Ursprünglich hätte Österreich den Plan früher einreichen müssen, erhielt jedoch wegen der langwierigen Regierungsbildung Aufschub.
Laut Kommission hat Österreich – wie andere Länder mit erhöhtem Defizit – einen sogenannten Referenzpfad erhalten, der den Spielraum für Ausgabenkürzungen und Strukturreformen vorgibt. In der Regel beträgt dieser Anpassungszeitraum vier Jahre, kann jedoch bei Bedarf verlängert werden. Die Kommission betont, dass trotz hoher Ausgaben Spielraum für strukturelle Konsolidierung bestehe.