Nach der Ministerratssitzung am Mittwoch bestätigte die Regierung nicht nur die geplanten Verschärfungen des Waffenrechts, sondern erklärte auch die genauen Maßnahmen. Künftig dürfen besonders gefährliche Waffen erst ab 25 Jahren erworben werden. Außerdem verlängert sich die sogenannte „Abkühlphase“ beim Waffenkauf von drei Tagen auf vier Wochen.
Bundesheer-Meldung verhindert privaten Waffenbesitz
Die Stellungskommission des Bundesheeres wird künftig ihre Beurteilungen an die Waffenbehörde übermitteln. Wird eine Person dort als untauglich eingestuft, erhält sie kein Recht auf privaten Waffenbesitz. In solchen Fällen kann ein Waffenverbot für bis zu zehn Jahre ausgesprochen werden. Für erfahrene Schützen, wie Jäger oder Sportschützen, bleiben die bestehenden Regelungen allerdings unverändert.
Psychologische Hilfe und strengere Online-Regeln
Vizekanzler Andreas Babler betonte die wachsende Bedeutung von Social Media in Radikalisierungsprozessen. Diese Plattformen sollen künftig stärker in die Verantwortung genommen werden, auch auf internationaler Ebene. Zusätzlich richtet die Regierung einen Hilfsfonds ein, der mit 20 Millionen Euro ausgestattet ist. Damit will man psychologische Betreuung finanzieren und Familien bei Ausgaben wie Begräbnissen unterstützen.