Ein Unterausschuss des steirischen Landtags bereitet derzeit eine neue Formulierungsklausel für Gesetzestexte vor. Am 1. Juli soll der Landtag über diese sogenannte Gender-Generalklausel entscheiden. Die Regelung soll im September in Kraft treten und für 235 bestehende Landesgesetze gelten.
Damit will die Landesregierung eine einfachere Lesbarkeit und bessere rechtliche Klarheit schaffen. Künftig entfällt die Pflicht, alle Geschlechter sprachlich einzeln zu nennen. Eine zentrale Regel im Gesetzestext soll klären, dass alle Personenbezeichnungen automatisch für alle Geschlechter gelten.
Klarheit statt komplizierter Formulierungen
In vielen Landesgesetzen sorgten gendergerechte Schreibweisen bislang für sperrige Texte. Laut Landesregierung erschwerten gegenderte Artikel, Pronomen und Substantive das Verständnis. Ein Beispiel aus dem steirischen Datenschutzgesetz zeigt den bisherigen Stil:
„Erhält eine Datenschutzbeauftragte/ein Datenschutzbeauftragter bei ihrer/seiner Tätigkeit Kenntnis von Daten […] steht dieses Recht auch der/dem Datenschutzbeauftragten […] zu.“
Solche komplizierten Formulierungen will man künftig vermeiden. Durch die neue Klausel ersetzt man sie durch neutrale Sprache, die alle Geschlechter einbezieht – ohne ständiges Wiederholen.
Einheitliche Anwendung in allen Gesetzen
Aktuell enthalten nur 17 Prozent der steirischen Landesgesetze eine solche Generalregel. Mit der neuen Maßnahme sollen künftig 100 Prozent der Gesetze diese einheitliche Klausel enthalten. Der Landesgesetzgeber will die bisherige genderspezifische Schreibweise sukzessive entfernen, sobald Gesetze novelliert werden.
Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) betont, man setze „auf Hausverstand statt auf unlesbares Sinnlos-Gendern“. Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom (ÖVP) ergänzt: Die neue Klausel garantiere, dass sich „jede Steirerin und jeder Steirer angesprochen fühlt“. Auch intergeschlechtliche Personen beziehe man automatisch mit ein.