Die EU-Kommission startet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich und fünf weitere Mitgliedstaaten. Diese Länder setzten das neue elektronische Zollsicherungssystem für Luftfracht nicht fristgerecht um. Alle EU-Staaten hätten das System bis Ende 2023 in Betrieb nehmen müssen. Österreich übermittelte zudem keine vollständigen Zolldaten über das digitale EU-System SURV3. Die Frist dafür endete am 1. Januar 2024. Laut Kommission nutzen die betroffenen Staaten weiterhin veraltete Formate und unvollständige Datensätze.
Österreich missachtet EU-Arbeitsvorgaben
Die Kommission fordert Österreich auf, EU-Vorgaben zur Arbeitszeit korrekt umzusetzen. Brüssel kritisiert die Bedingungen bei Post und Telekom. Die Regelungen dort verletzen laut Kommission Vorgaben zu Ruhezeiten, Urlaubsvertretung, Krankmeldung und bezahltem Urlaub. Die Behörde eröffnete deshalb ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren. In allen Fällen verschickte die Kommission Mahnschreiben an die betreffenden Länder. Diese haben nun zwei Monate Zeit zur Reaktion. Bleibt eine Lösung aus, kann die Kommission den EuGH einschalten.
EU verklagt Österreich wegen Donau-Abstimmung und Umweltgesetz
Die Kommission reichte bereits Klage gegen Österreich, Deutschland und Ungarn beim Europäischen Gerichtshof ein. Grund ist eine umstrittene Abstimmung aus dem Jahr 2021 in der Donau-Kommission. Die drei Staaten stimmten für eine Maßnahme zur Anerkennung von Schiffsdokumenten, obwohl EU-Recht dies bereits regelt. Die Kommission wertet dies als Vertragsbruch.
Zudem warnte Brüssel Österreich erneut wegen mangelhafter Umsetzung der UVP-Richtlinie. Diese schreibt Umweltprüfungen für große Bauvorhaben vor Projektbeginn vor. Laut EU erfüllt das österreichische Gesetz diese Vorgabe nicht ausreichend. Auch Ungarn erhielt in diesem Punkt eine Verwarnung.