Strengere Regeln für Verkehrssünder
Die Europäische Union will künftig verhindern, dass schwere Verkehrsdelikte ohne grenzüberschreitende Folgen bleiben. Eine vorläufige Einigung zwischen dem EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten sieht vor, dass Fahrverbote auch in anderen EU-Ländern gelten sollen – unabhängig vom Ausstellungsort des Führerscheins.
Fahrverbote sollen über Grenzen hinweg greifen
Aktuell können Fahrverbote nur im jeweiligen Land des Vergehens durchgesetzt werden. Die neue Regelung würde den Ausstellungsstaat verpflichten, ein verhängtes Fahrverbot zu übernehmen. Dies soll gelten, wenn das Fahrverbot mindestens drei Monate beträgt und rechtlich nicht mehr angefochten werden kann.
Gültigkeit bei besonders schweren Verstößen
Anwendung findet die Regelung bei schweren Vergehen wie Trunkenheitsfahrten, massiven Tempoüberschreitungen oder tödlichen Unfällen. Noch fehlt die formelle Zustimmung durch EU-Parlament und Rat. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit europaweit zu erhöhen und Schlupflöcher für Täter zu schließen.