Google hat neue Maßnahmen vorgeschlagen, nachdem ein Gericht entschied, dass das Unternehmen den Wettbewerb illegal unterdrückt hat. Alphabet-Tochter Google möchte die Umsatzbeteiligungsverträge mit Firmen wie Apple begrenzen. Diese Verträge legen Google als Standardsuchmaschine auf Geräten und Browsern fest.
Die Vorschläge sind Teil des laufenden Kartellrechtsstreits des US-Technologieriesen über sein Online-Suchgeschäft.
Hintergrund und Vorschläge von Google
Im August entschied US-Bezirksrichter Amit Mehta, dass Google den Wettbewerb bei Suchdiensten illegal ausgeschaltet hat. Google kündigte an, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen.
In einer rechtlichen Stellungnahme vom Freitag forderte Google, weiterhin Verträge mit anderen Unternehmen abschließen zu dürfen. Gleichzeitig schlug das Unternehmen vor, die Auswahlmöglichkeiten für Nutzer zu erweitern. Dazu gehört, dass unterschiedliche Standardsuchmaschinen für verschiedene Plattformen und Browsing-Modi festgelegt werden können.
Google schlug außerdem vor, Partnern mindestens alle 12 Monate zu erlauben, ihren Standardsuchanbieter zu wechseln.
Unterschiede zwischen Google und den Forderungen des US-Justizministeriums
Die Vorschläge von Google stehen in starkem Gegensatz zu den weitreichenden Forderungen des US-Justizministeriums (DOJ). Dieses hatte im vergangenen Monat verlangt, dass Google keine Umsatzbeteiligungsverträge mehr abschließen darf. Zudem forderten DOJ-Anwälte, dass Google den Webbrowser Chrome, den weltweit beliebtesten Browser, verkaufen muss.
Laut der Analyseplattform Statcounter entfällt etwa 90 % aller weltweiten Suchanfragen auf Google.
In einer Erklärung bezeichnete Google die Forderungen des DOJ als “übertrieben”. Das Unternehmen betonte, dass auch seine eigenen Gegenvorschläge, die als Reaktion auf eine gerichtliche Frist eingereicht wurden, für seine Partner Kosten verursachen würden.
Richter Mehta soll bis August eine Entscheidung über die Maßnahmen in diesem historischen Fall treffen, nachdem ein Verfahren stattgefunden hat.