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    Home » Diddy beantragt erneut Haftentlassung vor seinem Prozess im Mai 2025 – mit neuen Bedingungen
    Ausland

    Diddy beantragt erneut Haftentlassung vor seinem Prozess im Mai 2025 – mit neuen Bedingungen

    Silke MayrBy Silke MayrNovember 9, 2024Updated:December 27, 2024No Comments5 Mins Read
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    Sean “Diddy” Combs hat erneut Haftentlassung beantragt, während er sich auf seinen bevorstehenden Strafprozess im Mai 2025 vorbereitet. Das rechtliche Team des Hip-Hop-Moguls hat einen neuen Antrag auf Kaution eingereicht, der ein umfassendes Paket von Bedingungen vorschlägt, das ihrer Ansicht nach seine Freilassung absichern und gleichzeitig sicherstellen würde, dass er keine Gefahr für die Gesellschaft darstellt. Dies ist bereits der vierte Versuch von Combs, freigelassen zu werden, nachdem frühere Anträge von mehreren Richtern abgelehnt wurden.

    In dem neuesten Antrag argumentieren Combs’ Anwälte, dass seine fortgesetzte Inhaftierung im Metropolitan Detention Center (MDC) in Brooklyn seine Fähigkeit zur ordnungsgemäßen Vorbereitung auf den Prozess stark beeinträchtigt, da er nur eingeschränkten Zugang zu Beweismaterial und rechtlicher Unterstützung habe.

    50 Millionen Dollar Kaution mit strengen Überwachungsbedingungen

    Combs’ Anwälte schlagen eine Kaution von 50 Millionen Dollar vor, die durch das Eigenkapital in seinen Immobilien in Florida abgesichert werden soll. Der Antrag beinhaltet eine Reihe strenger Bedingungen, darunter Hausarrest in einer seiner Immobilien in Miami oder New York. Combs würde rund um die Uhr von Sicherheitskräften überwacht, wobei ihm außerhalb von Besprechungen mit seinen Anwälten der Zugang zu Internet und Telefon verwehrt wäre. Besucher wären nur engsten Familienangehörigen erlaubt, und Combs’ Pässe sowie die seiner Familienangehörigen würden einbehalten.

    Dieser Antrag sieht auch vor, dass Combs bereit ist, sich der “vollständigen Hausarrest” zu unterwerfen, wobei er in einer seiner Immobilien verbleiben würde. Besuche von Familienangehörigen wären ebenfalls streng überwacht, und Combs würde regelmäßig auf Drogen getestet werden.

    Frühere Ablehnungen und laufende Berufungsverfahren

    Combs’ frühere Anträge auf Haftentlassung wurden bereits von den US-Magistratsrichtern Robyn Tarnofsky und Andrew L. Carter, Jr. abgelehnt. Im letzten Monat lehnte ein Berufungsrichter, William J. Nardini, einen Antrag auf sofortige Freilassung ab. Der Antrag wurde daraufhin an ein dreiköpfiges Berufungsgericht des Zweiten Berufungsbezirks weitergeleitet. Trotz dieser Rückschläge bleibt Combs’ Verteidigung zuversichtlich und hat gegen die Haftentscheidungen Berufung eingelegt.

    Combs’ Anwälte argumentieren, dass seine fortgesetzte Inhaftierung ungerechtfertigt ist, zumal sie seine Verteidigung ernsthaft behindere.

    Hindernisse bei der Vorbereitung des Prozesses im MDC

    Das Verteidigungsteam von Combs stellt fest, dass die Bedingungen im MDC, in dem er seit seiner Anklage im September 2023 festgehalten wird, eine angemessene Vorbereitung auf den Prozess nahezu unmöglich machen. Sie betonen, dass Combs keinen funktionalen Laptop zur Verfügung hat, um wichtige Beweismaterialien zu überprüfen, und dass der Zugang zu seinen Anwälten aufgrund häufiger Durchsuchungen und Sperrungen im Gefängnis stark eingeschränkt ist.

    „Selbst wenn Mr. Combs einen Laptop erhält und seine Anwälte ihn täglich ohne Unterbrechung besuchen können, wird es unter den jetzigen Bedingungen unmöglich sein, dieses enorme Volumen an Beweismaterial zu sichten“, erklärten seine Anwälte in dem Antrag.

    Widerspruch gegen die Beweismittel der Staatsanwaltschaft

    Das Team von Combs wehrt sich auch gegen die Beweismittel, die von der Staatsanwaltschaft präsentiert wurden, insbesondere in Bezug auf die Vorwürfe der Sexsklaverei und des kriminellen Netzwerks. Die Staatsanwaltschaft hat 23,5 Terabyte an Beweismaterial, darunter Videos, die angeblich Combs zeigen, wie er seine Ex-Freundin Cassie Ventura missbraucht. Combs’ Anwälte bestreiten, dass dieses Material so belastend ist, wie die Staatsanwaltschaft behauptet.

    Sie argumentieren, dass die Videos, die Combs angeblich zeigen, wie er Cassie schlägt und tritt, nicht als Beweise für Sexhandel zu deuten sind, sondern eher als Teil einer toxischen, langjährigen Beziehung. Die Verteidigung hat das Material als Beweis für Missbrauch und nicht für Sexsklaverei beschrieben.

    Die Staatsanwaltschaft jedoch argumentiert, dass die Videos eindeutige Beweise für Menschenhandel und Gewalt darstellen und behauptet, über 50 Zeugen und Opfer befragt zu haben. Darüber hinaus habe die Staatsanwaltschaft mehr als 130 Geräte, darunter Telefone, Laptops und Tablets, sichergestellt.

    Appell für eine Wiedervereinigung mit der Familie

    Im Kautionsantrag weist Combs’ Verteidigung darauf hin, dass die Inhaftierung erhebliche emotionale Auswirkungen auf seine Familie hat, insbesondere auf seine sieben Kinder und seine ältere Mutter, die ihn weiterhin unterstützen. Besonders seine zweijährige Tochter habe seit der Inhaftierung keinen Kontakt mehr zu ihm und vermisse ihn sehr.

    „Die kleine Tochter von Mr. Combs, die jetzt zwei Jahre alt ist, hat ihren Vater seit seiner Inhaftierung nicht mehr gesehen und vermisst ihn sehr“, heißt es in dem Antrag. „Seine Familie braucht ihn, und er braucht sie.“

    Gericht lehnt Antrag auf ein Redeverbot ab

    In einer separaten Entscheidung lehnte der zuständige Richter Subramanian den Antrag der Verteidigung ab, ein Redeverbot gegen potenzielle Zeugen und Ankläger zu erlassen. Combs’ Anwälte hatten argumentiert, dass öffentliche Aussagen von Zeugen den Fall beeinträchtigen und sein Recht auf ein faires Verfahren gefährden könnten. Der Richter wies jedoch darauf hin, dass eine derart weitreichende Maßnahme nicht mit dem Gesetz vereinbar sei.

    „Das beantragte Redeverbot ist zu breit gefasst und betrifft nicht nur die Zeugen, sondern auch deren Anwälte. Es würde eine Reihe laufender Verfahren betreffen“, erklärte Richter Subramanian. Er betonte, dass weniger restriktive Alternativen geprüft und abgelehnt werden müssten, bevor ein solches Verbot erlassen werde.

    In einer früheren Entscheidung lehnte der Richter auch den Antrag auf ein Redeverbot für staatliche Ermittler ab, gegen die Combs’ Anwälte vorgeworfen hatten, Informationen an die Presse durchgesickert zu haben.

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